WTTA klar erklärt

Ab 2027 verpflichtet die WTTA Verleiher zur Zulassung. Was bedeutet das für Entleiher, Fachkräfte und Selbstständige? Hero erklärt es.

Was bedeutet das für Sie?

Die WTTA ist das niederländische Gesetz zur Zulassung der Arbeitnehmerüberlassung (Wet toelating terbeschikkingstelling van arbeidskrachten). Wer Personal überlässt, benötigt eine Zulassung der niederländischen Aufsichtsbehörde für den Überlassungsmarkt. Das Gesetz wirkt sich je nach Rolle unterschiedlich aus: ein Antrag, eine Prüfung oder gar nichts.

Auftraggeber

  • Prüfen Sie Ihren Anbieter im Register
  • Wiederholen Sie diese Prüfung etwa alle sechs Monate
  • Halten Sie Datum und Ergebnis schriftlich fest
  • Beenden Sie die Zusammenarbeit bei Verlust der Zulassung

Angestellte

  • Gilt für Arbeitnehmerüberlassung und Opting-in
  • Sie müssen selbst nichts unternehmen
  • Hero kümmert sich um die Zulassung
  • Ihr Auftrag läuft ohne Unterbrechung weiter

Selbstständige (ZZP)

  • Die Zulassungspflicht gilt nicht für Sie
  • Sie arbeiten nicht unter Leitung und Aufsicht
  • Sie beantragen also keine Zulassung
  • Das niederländische DBA-Gesetz bleibt Ihr Rahmen

Verleiher

  • Sie stellen einen Arbeitnehmer einem anderen Unternehmen zur Verfügung
  • Sie erhalten dafür eine Vergütung
  • Dieser Arbeitnehmer arbeitet dort unter Leitung und Aufsicht
  • Treffen alle drei Punkte zu? Dann sind Sie zulassungspflichtig

Was ändert sich wann?

1. Nov. – 31. Dez. 2026

Verleiher melden sich für die Übergangsregelung über toelatinguitleenmarkt.nl an. Das ist eine Anmeldung, noch keine Zulassung.

1. Jan. 2027

Das WTTA tritt in Kraft und das Übergangsjahr beginnt. Personalüberlassung ist noch ohne endgültige Zulassung erlaubt.

1. Mai – 30. Juni 2027

Das Fenster zur Beantragung der Zulassung. Auch wer sich für die Übergangsregelung angemeldet hat, stellt hier den Antrag.

Ab 1. Juli 2027

Das öffentliche Register geht online. Du kannst einen Verleiher dann selbst nachschlagen und seinen Status überprüfen.

Ab 1. Jan. 2028

Die Arbeitsinspektion beginnt mit der Durchsetzung. Das Waadi-Register geht im WTTA-Register auf.

So prüfst du einen Anbieter.

Als Entleiher hast du eine zentrale Pflicht: Du arbeitest ausschließlich mit zugelassenen Verleihern und kannst das nachweisen.

  1. Die richtigen Daten zusammenstellenGenauer Firmenname und Handelsregisternummer, damit du den richtigen Anbieter erwischst.
  2. Das öffentliche WTTA-Register öffnenAb dem 1. Juli 2027 das offizielle Prüfinstrument für Entleiher.
  3. Den Anbieter suchenPrüfe bei einem abweichenden Namen, ob die juristische Person stimmt.
  4. Status und Gültigkeit prüfenDer Status lautet „zugelassen“ und ist am Einsatztag gültig.
  5. Dokumentieren und Nachkontrolle planenNotiere Datum, Ergebnis und Prüfer. Wiederhole das jedes Quartal.

Im Whitepaper findest du alles ausführlich erklärt. Inklusive Lieferanten-Checkliste und einem Formular, um deine Prüfungen zu dokumentieren.

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Häufig gestellte Fragen zum WTTA.

Für wen gilt die Zulassungspflicht, und für wen nicht?

Für alle, die Personal überlassen: Zeitarbeitsfirmen, Personaldienstleister, Payroll-Unternehmen, Stiftungen sowie Vermittler wie Broker und MSPs. Ob es sich um eine Haupt- oder Nebentätigkeit handelt, spielt keine Rolle. Nicht erforderlich ist die Zulassung bei Werkverträgen, bei der Überlassung innerhalb desselben Unternehmens und zwischen Schwesterunternehmen ohne Gewinnabsicht.

Falle ich als Auftraggeber ebenfalls unter das WTTA?

Ja, als Entleiher haben Sie eine Prüfpflicht. Sie dürfen nur bei einem zugelassenen Verleiher entleihen und müssen diese Prüfung regelmäßig wiederholen. Weitere Verpflichtungen gibt es nicht.

Reicht eine Zulassung aus, um dem niederländischen Wet DBA zu entsprechen?

Nein, es handelt sich um zwei separate Regelungen. Das WTTA regelt die Überlassung von Arbeitnehmern, das Wet DBA die Frage, ob ein ZZP’er tatsächlich selbstständig tätig ist. Beide können gleichzeitig relevant sein.

Was passiert, wenn ich bei einem nicht zugelassenen Verleiher einmiete?

Ab dem 1. Januar 2028 setzt die Arbeitsinspektion die Regelung durch. Das WTTA sieht Kettenbußgelder vor: Stimmt an einer Stelle etwas nicht, riskiert die gesamte Kette ein Bußgeld. Bei Weiterverleih ist jedes Glied zulassungspflichtig.

Was geschieht mit dem Waadi-Register?

Zum 1. Januar 2028 geht das Waadi-Register der KvK in das WTTA-Register der NAU über. Die Waadi-Registrierungspflicht entfällt. Die Eintragung ins Handelsregister bleibt weiterhin verpflichtend.

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Wo Hero steht

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