Auftraggeber
- Ab dem 1. Januar 2028 entleihen Sie nur noch bei einem zugelassenen Verleiher
- Ab dem 1. Januar 2027 halten Sie pro Einsatz fest, wer die Arbeitskraft zur Verfügung stellt
- Prüfen Sie das Register bei jedem Einsatz und mindestens jedes Quartal, und bewahren Sie den Nachweis auf
- Beenden Sie die Zusammenarbeit bei Verlust der Zulassung; bei Weiterverleih gilt das auch für Sie