Was ist Scheinselbstständigkeit? Beratung zum DBA-Gesetz
Der Begriff ‘Scheinselbstständigkeit’ ist in den letzten Jahren immer häufiger in die Schlagzeilen geraten. Aber was genau ist Scheinselbstständigkeit? Und welche Folgen hat es, wenn man selbständig oder scheinselbständig ist? Saskia Kapper, CCO bei Hero, erklärt, was Scheinselbstständigkeit ist und wie man sie verhindern kann.
Scheinselbstständigkeit: die Definition
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn ein Selbstständiger vertraglich selbstständig ist, in der Praxis aber als Arbeitnehmer arbeitet. Es besteht dann ein Auftragsvertrag, aber die Zusammenarbeit gleicht eher einem Arbeitsvertrag.
Saskia Kapper erklärt: “Derzeit gibt es viel Unsicherheit und Unklarheit darüber, wann jemand scheinselbstständig und wann er im Rahmen einer verdeckten Beschäftigung arbeitet. Es ist daher wichtig, dies genau zu prüfen. Ein Beispiel für eine Scheinselbstständigkeit ist, wenn Selbstständige im Gaststättengewerbe an festen Tagen unter Leitung und Aufsicht arbeiten und Kerntätigkeiten wie Bararbeit oder Kellnern ausüben.”
Wie erkennt man Scheinselbstständigkeit?
Es gibt eine Reihe von Merkmalen, die auf eine Scheinselbstständigkeit hindeuten können.
Die Merkmale:
- Der Selbstständige arbeitet hauptsächlich oder ausschließlich für einen Kunden.
- Der Selbstständige ist verpflichtet, Aufträge des Auftraggebers anzunehmen.
- Der Freiberufler arbeitet zu festen Arbeitszeiten und an einem festen Ort (in den Räumlichkeiten des Kunden).
- Der Freiberufler erhält einen festen Betrag pro Stunde oder pro Monat, statt eines Preises pro Auftrag.
- Der Selbstständige verfügt über kein eigenes Vermögen und nutzt das Vermögen des Auftraggebers.
- Der Selbstständige trägt kein unternehmerisches Risiko und hat keine wirkliche Freiheit, unabhängig zu arbeiten.
Die Folgen der Scheinselbstständigkeit
Scheinselbstständigkeit birgt sowohl für den Selbstständigen als auch für den Auftraggeber Risiken.
Folgen der verdeckten Beschäftigung für Selbstständige:
- Umgekehrte IB-Rückgabe.
- Abzüge ablehnen.
- Steuer auf Arbeitnehmerbeiträge.
- Es kann sein, dass Sie vom Finanzamt einen zusätzlichen Steuerbescheid erhalten, weil Sie zu Unrecht keine Lohnsteuer gezahlt haben.
Folgen der verdeckten Beschäftigung für den Kunden:
- Es kann sein, dass das Finanzamt eine zusätzliche Steuerfestsetzung für Sie vornimmt, weil Sie zu Unrecht keine Arbeitgeberbeiträge gezahlt haben.
- Sie können den Fachmann auf einmal als Arbeitnehmer einstellen, wobei der Arbeitnehmer dann Anspruch auf ein Gesamtpaket von Beschäftigungsleistungen, Urlaubsgeld, Übergangsgeld und Abfindungsschutz hat.
DBA-Gesetz und Durchsetzung der Scheinselbstständigkeit
Die DBA-Gesetz (Deregulierungsprüfung von Beschäftigungsverhältnissen) soll seit 2016 die Scheinselbstständigkeit bekämpfen, erwies sich aber in der Praxis als unklar. Ab dem 1. Januar 2025 werden die Finanzämter strengere Kontrollen durchführen. Dabei geht es nicht nur um das, was auf dem Papier steht, sondern vor allem um die tatsächliche Zusammenarbeit zwischen Selbstständigen und Auftraggebern.
Wie kann man Scheinselbstständigkeit verhindern?
Sowohl Selbstständige als auch Kunden können Maßnahmen ergreifen, um Scheinselbstständigkeit zu vermeiden:
Handlungen:
- Arbeit mit einem Mustervereinbarung: Stellen Sie sicher, dass die Zusammenarbeit klar definiert ist.
- Bleiben Sie konsequent: Die Praxis sollte mit dem Vertrag übereinstimmen.
- Unabhängigkeit prüfen: Sicherstellen, dass Selbstständige die Merkmale echter Selbstständiger erfüllen und im Einklang mit den getroffenen Vereinbarungen arbeiten.
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Saskia Friseurin
Dieser Artikel wurde in Zusammenarbeit mit Saskia Kapper erstellt. Als CCO arbeitet Saskia seit 15 Jahren bei Hero. Außerdem ist Saskia Kapper Vorsitzende von Bovib, dem Berufsverband für Vermittler und Makler, wo sie ihr Wissen über die Qualität und Durchsetzbarkeit neuer Gesetze und Vorschriften weitergibt.
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