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DBA-Gesetz:
der Stand der Dinge

DBA-Gesetz:
der Stand der Dinge

Das DBA-Gesetz (Deregulierung der Beurteilung von Arbeitsverhältnissen) sorgt seit Jahren für Unsicherheit und Diskussionen. Dieses Gesetz soll die Scheinselbstständigkeit bekämpfen, aber in der Praxis funktioniert es nicht wie erhofft. Ab dem 1. Januar 2025 entfällt das Vollstreckungsmoratorium und die Vollstreckung findet statt.

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Warum ist das DBA-Gesetz notwendig?

Die DBA-Gesetz hat einen klaren Zweck: Sie soll klären, ob jemand selbständig oder angestellt ist. Stellen Sie sich jemanden vor, der nur für ein Unternehmen arbeitet, feste Arbeitszeiten hat und Aufträge von einem ‘Kunden’ erhält, der eigentlich als Chef fungiert. Wir nennen das Scheinselbstständigkeit.

Scheinselbstständigkeit birgt sowohl für Selbstständige als auch für Kunden Risiken. So laufen Selbstständige und Auftraggeber Gefahr, zusätzliche Steuern zu zahlen. Darüber hinaus wird auch unser Sozialsystem geschwächt. Wichtig ist jedoch, dass echte Selbstständige, die unabhängig arbeiten und unternehmerische Risiken tragen, nichts zu befürchten haben.

Was sind die Probleme mit dem derzeitigen Gesetz?

Das DBA-Gesetz ist kompliziert. Viele Selbstständige und Kunden kämpfen mit der Frage, ob ein echter Entsendungsvertrag oder ein verschleierter Arbeitsvertrag vorliegt. Außerdem tun sich die Steuerbehörden schwer, die Vorschriften mit einem klaren Bewertungsrahmen durchzusetzen, was zu Unsicherheit führt.

Vollstreckung ab 1. Januar 2025

Seit 2016 galt ein Vollstreckungsmoratorium: Die Steuerverwaltung ergriff keine strengen Maßnahmen, außer im Fall von böswilligen Personen. Dies wird sich am 1. Januar 2025 ändern. Von da an wird die Scheinselbstständigkeit aktiv bekämpft werden.

Was bedeutet das?

  • Strengere Kontrollen: Zzpp'ler und Kunden werden von den Steuerbehörden genauer unter die Lupe genommen.
  • Konzentrieren Sie sich auf die tatsächliche Situation: Das Finanzamt prüft nicht nur, was auf dem Papier steht, sondern auch, wie der Auftrag in der Realität ausgeführt wird.
  • Risiko von nachträglichen Beurteilungen und Geldstrafen: Im Falle einer Scheinselbstständigkeit laufen Selbstständige und Auftraggeber Gefahr, hohe zusätzliche Steuern und Geldbußen zu zahlen.

Was wird sich im Jahr 2025 ändern?

Um das DBA-Gesetz klarer und durchsetzbarer zu machen, regelt die Finanzverwaltung die folgenden 4 Punkte.

Was wird sich ändern?

  • Ein Überlegungsrahmen online: Zzp'ler und Auftraggeber können selbst prüfen, ob ein echter Auftrag zur Selbstständigkeit vorliegt.
  • Strengere Durchsetzung: Die Scheinselbstständigkeit wird aktiver angegangen werden.
  • Klare Sprache: Die Regierung erklärt die Regeln in einfacher Sprache.
  • Eine ‘weiche’ Landung: Im Jahr 2025 konzentriert sich das Finanzamt nur auf dieses Jahr und blickt nicht fünf Jahre zurück.

Aktualisierung: am 1. Oktober angenommene Anträge

Die Regierung verfolgt einen risikobasierten Ansatz. Das bedeutet, dass sie sich auf bedenkliche Fälle wie Zwangsselbstständigkeit, Unterbezahlung und Schattenkonstruktionen konzentriert.

Bei Selbstständigen und Unternehmen, die die Vorschriften unwissentlich nicht einhalten, ist der Ansatz nachsichtiger. Die Steuerverwaltung sucht gemeinsam nach Lösungen und verhängt im ersten Jahr keine Sanktionen.

Saskia Kapper fügt hinzu: “Das Gesetz ist seit 2016 in Kraft, aber ab dem 1. Januar 2025 wird das Vollstreckungsmoratorium aufgehoben. Von da an wird die Steuerverwaltung das Geschäftsjahr ab dem 1. Januar 2025 betrachten und nicht mehr fünf Jahre zurück. Das gibt Unternehmen und Selbstständigen Zeit, sich daran zu gewöhnen.”

2026: DBA wird VBAR

Voraussichtlich wird das DBA-Gesetz im Jahr 2026 durch das VBAR-Gesetz (Verduidelijking Beoordeling Arbeidsrelaties en Rechtsvermoeden) ersetzt werden. Dieses neue Gesetz soll die Vorschriften weiter vereinfachen, stößt aber derzeit auf Kritik seitens des Staatsrats. Infolgedessen könnte sich die Umsetzung verzögern.

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